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AVIVA-BERLIN.de im Dezember 2024 - Beitrag vom 18.12.2014


Privatunterkünfte für Flüchtlinge - fluechtlingwillkommen.de - eine Initiative aus dem deutschen Film. Flüchtlingwillkommen e.V.i.G.
AVIVA-Redaktion

Bundesweite Vermittlung möglich. Einfache Einstellung von Wohnangeboten. Berechtigte Behörden können die Kontaktdaten einsehen und die Vermittlung einleiten. Mitmachen und Weitersagen!




Die Seite ist eine Plattform: neutral, nur auf die legale Vermittlung ausgerichtet, und ihr Betrieb nur solange in der Hand des Vereins Flüchtlingwillkommen e.V.i.G. bis es eine Möglichkeit gibt sie in staatliche Verantwortung zu übergeben. Die Verantwortlichkeiten sind bislang in einem komplexen System bundes- und kommunaler Strukturen geregelt.

Es handelt sich um eine Initiative aus dem deutschen Film, begleitet von verschiedenen Verbänden der Filmindustrie und unterstützt von der Deutschen Filmakademie e.V..

Die Seite wurde in Rücksprache mit Verwaltungen erstellt, insbesondere dem Landesamt für Gesundheit und Soziales, Berlin, der Beauftragten des Senats von Berlin für Migration und Integration und dem Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk, Berlin.

Dr. Monika Lüke, Beauftragte des Senats Berlin für Integration und Migration zu FlüchtlingWillkommen.de:
"Ich bin beeindruckt von dem, was diese private Initiative innerhalb kurzer Zeit auf die Beine gestellt hat, und ich denke, dass wir dadurch weiter kommen bei unser aller Ziel, dass Flüchtlinge, wie andere auch, einen privaten Wohn- und Rückzugsraum und ein Stückchen Lebensnormalität haben."

Die InitiatorInnen: "Wir sind überzeugt, dass die Seite neben ihrer praktischen Funktion ein starkes Signal sein kann, dass die Aufnahme von Flüchtlingen - aus der Mitte der Gesellschaft - gewünscht und praktiziert wird.
Claus Boje, Vorsitzender des Verein FlüchtlingWillkommen e.V.i.G.


Die Idee

Privatpersonen können auf dieser Website ihre Unterkünfte einstellen. Die Behörden erhalten einen schnellen, bundesweiten Überblick.
Der Betrieb der Seite erfolgt in der Verantwortung des "FlüchtlingWillkommen e.V.i.G.". Erklärtes Ziel ist es, diese Seite den staatlichen und kommunalen Stellen, die in unserem Gemeinwesen die Verantwortung für die Unterbringung von Flüchtlingen haben, zur Verfügung zu stellen. Die Administration der Seite kann mit Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen in staatliche Verantwortung übergehen. Die Verantwortlichkeiten sind bislang in einem komplexen System bundes- und kommunaler Strukturen geregelt. Eine übergreifende Regelung, die der Herausforderung der stetig steigenden Flüchtlingszahlen gerecht wird, ist noch nicht geschaffen. Für diesen Übergangszeitraum wird diese Seite in Bürgerverantwortung übernommen.
Die Einstellung der Unterkünfte erfolgt durch Privatpersonen oder Firmen. Zur Verfügung gestellt werden können ganze, in sich abgeschlossene Unterkünfte und Zimmer im privaten Haushalt. Nach erfolgter Registrierung sind die Inserate sichtbar, nicht jedoch der Kontakt. Die Kontaktdaten können nur die für die Vermittlung zuständigen Behörden einsehen.
Für die Zukunft ist die Entwicklung einer interaktiven Version geplant. So dass unter behördlicher Authentifizierung ein sofortiger, direkter Kontakt zwischen Flüchtling und Gastgeber, im juristischen Sinne Vermieter möglich ist. Das Vorabkennenlernen wird vereinfacht und damit der administrative Aufwand reduziert.
Zum jetzigen Zeitpunkt stellt die Seite eine Plattform dar, die einen Gesamtüberblick der verfügbaren Privatunterkünfte verschafft, zur Nutzung durch die zuständigen Behörden. Damit kann sie ein wesentlicher Beitrag sein zur Willkommenskultur.
Hilfe

Diese Seite ist eine Plattform. Das Bemühen der InitiatorInnen ist es, die Handhabung so einfach wie möglich zu gestalten, den Anforderungen der Behörden gerecht zu werden und Hinweise für weitergehende Hilfe zu geben:
Im juristischen Sinne gehen zwei Parteien einen Miet- oder Untermietvertrag ein. Dieser Vertrag ist die Grundlage und regelt die juristische und wirtschaftliche Beziehung. Hiermit gelten alle Regelungen des Mietrechts. Wir empfehlen dem Vertrag einen Anhang hinzuzufügen, der die Hausregeln und Sicherheitsvorkehrungen beinhaltet, z.B. Ruhezeiten, Müllentsorgung, Heizung, Benutzung elektronischer Geräte etc. Der Vertrag wird geschlossen zwischen VermieterIn/HauptmieterIn und Flüchtling. Die Höhe der Kostenübernahme wird bemessen nach Vorgabe der jeweiligen Behörde.
Die Zuständigkeit der Behörde für die Zahlung der Miete richtet sich nach dem Status des Flüchtlings und steht unter der Bedingung, dass die Person über keine eigenen Mittel verfügt. Insofern ist die Situation vergleichbar mit anderen Personengruppen, die im Leistungsbezug stehen. Während des Asylverfahrens ist es eine kommunale Behörde. In Berlin ist es das LaGeSo (Landesamt für Gesundheit und Soziales), die das Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) mit der Unterstützung bei Abschluss eines Mietvertrags beauftragt hat. Für den Fall des Kriegsflüchtlings, die in sogenannten Kontingenten auf die Bundesländer verteilt werden, ist es das Jobcenter. Flüchtlinge, deren Asylanträge positiv beschieden wurden, haben wie andere Hilfsbedürftige (z.B. Hartz-IV-Empfangende) Anspruch auf Übernahme der Unterkunftskosten nach dem SGB II über die Jobcenter.
Bei der Untervermietung in den eigenen vier Wänden ist in der Regel von einem weit engeren Zusammenleben auszugehen und hieraus ergeben sich Fragestellungen, die jenseits der juristischen Betrachtung liegen. Es geht hierbei um Verantwortlichkeiten und Sorgen, die durch das Zusammenleben entstehen.
Die Betreuungsangebote für Flüchtlinge sind vielfältig. Sie reichen von Zuschüssen zu den Lebenshaltungskosten, bis zu Wohltätigkeitsorganisationen, die psychologische Hilfe und Sprachkurse anbieten. Die InitiatorInnen verweisen hier auf die Kirchen, Wohltätigkeitsorganisationen wie die Flüchtlingsräte und viele andere, die jahrelange Erfahrung in Beratung und Betreuung haben. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Asylgesetzgebung.
In dieser Version der Seite, die keine interaktive Funktion beinhaltet, werden Sie nur von der zuständigen Behörde kontaktiert, die über alle Informationen für die Aufnahme eines Flüchtlings verfügt.
FlüchtlingWillkommen e.V.i.G.

Mehr Infos unter:

www.flüchtlingwillkommen-ev.de

www.flüchtlinge-willkommen.de

E-Mail: contact@fluechtlingwillkommen-ev.de



Quelle: FlüchtlingWillkommen e.V.i.G.


Public Affairs

Beitrag vom 18.12.2014

AVIVA-Redaktion